Quelle: Swiss Volley | Zuletzt aktualisiert: 04.09.2024
In der NLA erteilt die Lizenzkommission aufgrund von Unterlagen aus den Bereichen Clubstruktur, Infrastruktur und Nachwuchsstruktur den NLA-Teams 2x jährlich eine Clublizenz. Der 1. Lizenzentscheid erfolgt im Mai, der 2. im August.
Die untenstehenden Dokumente müssen bis zum angegebenen Termin an die Geschäftsstelle eingereicht werden. Für den Schriftverkehr gelten die Bestimmungen des VR in Art. 15.
Lizenzentscheid I wird den Teams kommuniziert
Lizenzentscheid II wird den Teams kommuniziert