Quelle: Swiss Volley | Zuletzt aktualisiert: 04.09.2024

Clublizenzierung

In der NLA erteilt die Lizenzkommission aufgrund von Unterlagen aus den Bereichen Clubstruktur, Infrastruktur und Nachwuchsstruktur den NLA-Teams 2x jährlich eine Clublizenz. Der 1. Lizenzentscheid erfolgt im Mai, der 2. im August. 

Die untenstehenden Dokumente müssen bis zum angegebenen Termin an die Geschäftsstelle eingereicht werden. Für den Schriftverkehr gelten die Bestimmungen des VR in Art. 15.

Fristen und Dokumente

Per 28. Februar

Per 30. April

Per 31. Mai

Lizenzentscheid I wird den Teams kommuniziert

Per 31. Juli

Per 31. August

Lizenzentscheid II wird den Teams kommuniziert

Per 31. Oktober